Allgemeines Allen Lieferungen und Leistungen
liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit
der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Weitere Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
der Firma CAW Westphal, Fehmarn. Die Firma CAW haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen. Preise Alle Preise gelten ab Lager Landkirchen zzgl. eventuell
anfallender Fracht und Transportkosten. Die in Angeboten enthaltenen
Preise sind unverbindlich. Maßgeblich sind die im Auftrag genannten
Preise. Bei Rechnungsverkauf und im Gewerblichen sind die Preise Netto
zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Lieferungen und Leistungen Die Firma CAW behält sich vor, die in den Angeboten und/oder Prospekten angegeben Komponenten gegen gleichwertige Komponenten des gleichen oder auch eines anderen Herstellers ganz oder teilweise uszutauschen oder zu ersetzten. Für Angegebene Zeiten für unserer Lieferungen
und Leistungen übernehmen wir keine Gewähr. Wie sind berechtigt
auch vor einer angegebenen Zeit und vor Ablauf einer angegebenen Frist
zu liefern und/oder zu leisten. Teillieferungen und/oder Teilleistungen
können ebenfalls erbracht werden. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar/Scheck bei Lieferung oder Bar/Scheck bei Lieferung zu begleichen soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich
auf die älteste Schuld angerechnet , unabhängig von den von
anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Verrechnung oder Aufrechnung ist vom Käufer nur dann möglich wenn die Ansprüche rechtskräftig vorliegen. Die Firma CAW behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Bei Einbau in fremde Ware durch den Käufer, wird die Firma CAW Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren. Gewährleistung Es ist heute technisch anerkannt , daß die Abwesenheit von Fehlern nicht gewährleistet werden kann , ebensowenig , wie die Erreichung eines organisatorischen Zieles durch den Auftraggeber. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung beträgt für alle von der Firma CAW gelieferten Produkte und Leistungen 12 Monate. Bei Schnäppchen Verkauf oder Gebrauchtartikel beträgt die Gewährleistung 30 Tage. Ansonsten gelten die Garantie und Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Hersteller. Nach Wahl der Firma CAW hat der Käufer die
Prüfung der gelieferten Artikel und Leistungen an Ort und Stelle
zu ermöglichen , wobei die Kosten der Anfahrt und Techniker berechnet
werden oder die Ware muß Unvollständige und falsche Lieferungen sind
sofort nach Anlieferung, erkennbare Mängel sofort nach Auftreten,
schriftlich bei der Firma CAW anzuzeigen. b/bei Hardware - defekte und fehlerhafte Komponenten mit genauer Fehlerbeschreibung , Angabe der Seriennummer . Bei Fehlern bedingt durch Hard - und Software Installationen durch den Käufer ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Gelingt der Fa. CAW innerhalb von 6 Monaten ab Aushändigung /Eingang der Ware eine Nachbesserung nicht, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl, entweder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Wandlung des Kaufvertrages zu verlangen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf
Datenverluste und deren Wiederbeschaffung oder Herstellung defekter
Daten. Auch bei Herstellung eines Betriebsystems durch Neuinstallation
oder Aufsetzen auf einen Wider- herstellungspunkt und der dadurch bedingten
Beschädigung eines Programmes oder auch mehrerer Programme fällt
die Neuinstallation oder die Widerherstellung dieser Programme nicht
unter die Gewährleistung. Anwendbares Recht Als Gerichtsstand wird Oldenburg in Holstein vereinbart.
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