Produkte

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CAW, Susanne Westphal, 23769 Fehmarn , Burg, Süderstrasse 3 .

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Weitere Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Firma CAW Westphal, Fehmarn.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zählen auch für weitere und zukünftige Aufträge, Lieferungen und Leistungen ohne daß es einer neuen Vereinbarung bedarf. Die Firma CAW ist berechtigt, Ansprüche aus Geschäftsverbindungen abzutreten.

Die Firma CAW haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen.

Preise

Alle Preise gelten ab Lager Landkirchen zzgl. eventuell anfallender Fracht und Transportkosten. Die in Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgeblich sind die im Auftrag genannten Preise. Bei Rechnungsverkauf und im Gewerblichen sind die Preise Netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die CAW behält sich vor, eventuelle Zölle oder Ein - und Ausfuhrgebühren entsprechend nach zu berechnen.

Lieferungen und Leistungen

Die Firma CAW behält sich vor, die in den Angeboten und/oder Prospekten angegeben Komponenten gegen gleichwertige Komponenten des gleichen oder auch eines anderen Herstellers ganz oder teilweise uszutauschen oder zu ersetzten.

Für Angegebene Zeiten für unserer Lieferungen und Leistungen übernehmen wir keine Gewähr. Wie sind berechtigt auch vor einer angegebenen Zeit und vor Ablauf einer angegebenen Frist zu liefern und/oder zu leisten. Teillieferungen und/oder Teilleistungen können ebenfalls erbracht werden.

Wir sind berechtigt, die Ausführung abgeschlossener Verträge ganz oder teilweise aufzuschieben , ganz oder teilweise von diesen Verträgen zurückzutreten , wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen
durch den Eintritt von uns nicht vorhergesehener Umstände z. B. Gewalt, nicht rechtzeitiger Lieferung durch unseren Lieferanten, behördlicher Anordnungen, Feuer etc. ge - oder behindert sind. Ersatzansprüche stehen dem Kunden in diesem Falle nicht zu.

Zahlungsbedingungen u. Eigentumsvorbehalt

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar/Scheck bei Lieferung oder Bar/Scheck bei Lieferung zu begleichen soweit nichts anderes vereinbart ist.

Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet , unabhängig von den von anders lautenden Bestimmungen des Käufers.
Bei Rechnungsverkauf ist die Rechnung innerhalb von 8 Tagen eingehend auf das Konto oder per Scheck zu begleichen, ansonsten können Zinsen, 5 % über dem Bank üblichen Zinssatz berechnet werden.

Verrechnung oder Aufrechnung ist vom Käufer nur dann möglich wenn die Ansprüche rechtskräftig vorliegen.

Die Firma CAW behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

Bei Einbau in fremde Ware durch den Käufer, wird die Firma CAW Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren.

Gewährleistung

Es ist heute technisch anerkannt , daß die Abwesenheit von Fehlern nicht gewährleistet werden kann , ebensowenig , wie die Erreichung eines organisatorischen Zieles durch den Auftraggeber.

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Die Gewährleistung beträgt für alle von der Firma CAW gelieferten Produkte und Leistungen 12 Monate. Bei Schnäppchen Verkauf oder Gebrauchtartikel beträgt die Gewährleistung 30 Tage. Ansonsten gelten die Garantie und Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Hersteller.

Nach Wahl der Firma CAW hat der Käufer die Prüfung der gelieferten Artikel und Leistungen an Ort und Stelle zu ermöglichen , wobei die Kosten der Anfahrt und Techniker berechnet werden oder die Ware muß
auf Kosten und Gefahr des Käufers in das Ladenlokal/Werkstatt angeliefert werden. Kosten für die Anlieferung durch den Käufer oder Dritte werden von der Firma CAW nicht übernommen. Die Firma CAW behält sich das Recht der Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers vor. Ein genereller Anspruch auf Austausch besteht nicht. Funktionstüchtige Ware ist vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen.

Unvollständige und falsche Lieferungen sind sofort nach Anlieferung, erkennbare Mängel sofort nach Auftreten, schriftlich bei der Firma CAW anzuzeigen.
Der schriftlichen Mängelrüge sind folgende Unterlagen beizufügen:
a/ bei Software - Original Programmdatenträger
- Fehlerprotokolle, Fehlerbeschreibung, Bildschirmmitteilungen.

b/bei Hardware - defekte und fehlerhafte Komponenten mit genauer Fehlerbeschreibung , Angabe der Seriennummer .

Bei Fehlern bedingt durch Hard - und Software Installationen durch den Käufer ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

Gelingt der Fa. CAW innerhalb von 6 Monaten ab Aushändigung /Eingang der Ware eine Nachbesserung nicht, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl, entweder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Wandlung des Kaufvertrages zu verlangen.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Datenverluste und deren Wiederbeschaffung oder Herstellung defekter Daten. Auch bei Herstellung eines Betriebsystems durch Neuinstallation oder Aufsetzen auf einen Wider- herstellungspunkt und der dadurch bedingten Beschädigung eines Programmes oder auch mehrerer Programme fällt die Neuinstallation oder die Widerherstellung dieser Programme nicht unter die Gewährleistung.

Software


Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren oder anderen zur Nutzung überlassen. Ansonsten gelten die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Programmhersteller und Entwickler.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbeziehungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma CAW Fehmarn, Burg und dem Käufer , gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

Als Gerichtsstand wird Oldenburg in Holstein vereinbart.